Home
Christian Becker
Rechtliche Betreuungen Berufsbetreuung
Das Betreuungsbüro befindet in der Kühlungsborner Str. 1 in Hamburg Rahlstedt.
Montag, Dienstag, Donnerstag: 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 Uhr - 13:00 Uhr
Freitag: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Telefonische Notfallsprechstunden:
Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
040 / 33 35 70 56
040 / 65 58 41 20 (Fax)
becker.betreuung@gmail.com
www.becker-betreuung.de.tl
Das Rechtsinstitut der rechtlichen Betreuung wurde in Deutschland durch das am 1. Januar 1992 in Kraft getretene Betreuungsgesetz geschaffen. Unter Betreuung wird die rechtliche Vertretung verstanden und nicht eine Sozial- oder Gesundheitsbetreuung.Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht (Teil des Amtsgerichtes) für ihn auf seinen Antrag oder von Amts wegen einen Betreuer.Dies bedeutet, dass eine Behinderung oder Krankheit alleine kein Grund für die Anordnung einer Betreuung ist. Es müssen Angelegenheiten vorhanden sein, die die betroffene Person als Folge der Behinderung oder Krankheit nicht eigenständig besorgen kann.
Der Wille des Betroffenen steht im Mittelpunkt
Neben der regelmäßigen Fortbildungen und Qualitätssicherung habe ich mir zum Ziel gesetzt, den individuellen Willen der betroffenen Menschen so einfühlsam wie möglich zu erkennen und ihm so reibungsfrei wie möglich zu entsprechen. Dies bedeutet insbesondere auch, dass die Interessen der betreuten Personen optimal erkannt und unter besonderer Berücksichtigung von deren Wille und Wohl umgesetzt werden sollen.Mitglied im
BVfB Bundesverband freier Berufsbetreuer
und der
BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege Hamburg
Die handgemachte Hintergrundmusik stammt von
Funkhaus Flowsdorf
http://www.funkhausflowsdorf.de