Aktuelles
Berufsbetreuer: Umsatzsteuerfreiheit kann jetzt auch für die Vergangenheit erlangt werden
Für Leistungen eines Berufsbetreuers ab dem 01.07.2013 gilt eine Umsatzsteuerbefreiung. Als selbständiger Berufsbetreuer können (und müssen) Sie sich diesbezüglich auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 25.04.2013 berufen, der als rechtliche Grundlage auf Europarecht verwiesen hat. Ohne ein Berufen auf diese Entscheidung bleibt es bei der Anwendung der alten deutschen Rechtslage, die keine Umsatzsteuerfreiheit vorsah.
Neuer Referentenentwurf: Betreuungsbehörde soll in jedem Betreuungsverfahren angehört werden
Das Bundesministerium der Justiz hat am 18.07.2012 den "Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde" vorgelegt.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass es keine hinreichende gesetzliche Grundlage für eine betreuungsrechtliche Zwangsbehandlung gibt. Deshalb darf der Betreuer derzeit auch im Rahmen einer geschlossenen Unterbringung keine Zwangsbehandlung veranlassen. (Aktenzeichen XII ZB 99/12 und XII ZB 130/12)